Dipl.-Ing. Andreas Ascherl
Seit 1996 auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig
Seit 2001 European Patent Attorney
Seit 2003 Patentanwalt, European Trademark and Design Attorney
Gründungspartner
Hintergrund
Andreas Ascherl studierte an der TU München Maschinenbau mit den Schwerpunkten Luft- und Raumfahrttechnik sowie Fahrzeugtechnik und legte sein Diplom 1993 ab.
Andreas Ascherl war in mehreren internationalen Rechts- und Patentanwaltskanzleien in München und London tätig. Seine Hauptarbeitsgebiete sind Patenterteilungs- und Einspruchsverfahren vor den Patentämtern sowie gerichtliche Verfahren, insbesondere Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren, sowie die Erstellung von Gutachten und die Durchführung aller hierfür erforderlicher Recherchen. Seine technischen Schwerpunkte liegen auf den Gebieten Fahrzeugtechnik, Luft- und Raumfahrttechnik, Medizintechnik, allgemeiner Maschinenbau, Unterhaltungselektronik und IT.
BGH-Entscheidungen unter Mitwirkung von Patentanwalt Andreas Ascherl
Aktenzeichen X ZR 116-17 – verkündet am 26. November 2019
Aktenzeichen X ZR 84/12 – verkündet am 25. Februar 2014
Aktenzeichen X ZR 130/11, Leitsatzentscheidung „Verschlüsselungsverfahren“ – verkündet am 9. April 2013
Aktenzeichen X ZR 89/12 – verkündet am 28. Mai 2013
Aktenzeichen X ZR 4/10 – verkündet am 10. August 2011
Presse
„Envipco and DPG settle dispute over bottle deposit system“ – JUVE Patent
„Gegenschlag geglückt“ – Juve-Artikel vom 16.08.2013
„Patent nichtig“ – Juve-Artikel vom 24.02.2012
„Zeppelin Power Systems steigt bei SkySails ein“ – Juve-Artikel vom 29.12.2008
„Vestel Electronics setzt sich gegen Edico durch“ – Juve-Artikel vom 29.10.2007